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Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Foto-Shark-Media aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Foto-Shark-Media; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
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Foto-Shark-Media
wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten
pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als acht Wochen überschritten, so hat
der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die
Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss
mindestens 4 Wochen betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues
Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch
schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des
Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so
beschränkt sich dieser bei Fahrlässigkeit auf höchstens 3% des Kaufpreises und
umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht
Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens.
Bei Sonderbestellungen, insbesondere aus USA und sonstigem Ausland, haftet Foto-Shark-Media
nicht für angegebene Lieferzeiten/Liefertermine. Bei solchen
Sonderbestellungen gilt der angegebene Liefertermin bzw. die angegebene
Lieferzeit nur als unverbindliche Information.
Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind
ausgeschlossen.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer
übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Foto-Shark-Media
die Transportkosten
übernommen hat. Beanstandungen wegen
Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen
innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des
Kunden an Foto-Shark-Media
trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das
Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei Foto-Shark-Media
in Neuwied.
Rechnungen von Foto-Shark-Media
sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar.
Ab dem 14. Tag nach
Rechnungsdatum sind die Vertragspartner von Foto-Shark-Media
zur Zahlung der Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) gemäß § 1 Absatz 1 des deutschen Diskontsatzüberleitungsgesetzes (DÜG) verpflichtet. Nach Wegfall des Basiszinssatzes ist
Grundlage der vorstehend vereinbarten vertraglichen Verzugszinsen dasjenige Steuerungsmittel der EZB, das entsprechend § 1 Absatz 2 DÜG
als Bezugsgröße für Deutschland amtlich festgelegt wird. Vorstehendes entfällt,
soweit Foto-Shark-Media
höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Foto-Shark-Media
nachweist, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und
Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen
feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen zweier Wochen nach
Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch Foto-Shark-Media
beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten
Beanstandungen wird
Foto-Shark-Media
Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung
eine Minderung verlangen. Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des Kunden,
welche mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen, ausgeschlossen, und
zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund diese gestützt sein mögen (z. B. auch
unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten
bei den Vertragsverhandlungen). Dieser Ausschluss gilt nicht für einen Schaden,
der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von
Stingray-Motors oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt.
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Computerprogramme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Nach dem Stand der
Technik ist es nicht möglich, Software zu erstellen, die in allen denkbaren
System- und Anwendungsumgebungen fehlerfrei abläuft. Die Firma Foto-Shark-Media
gewährleistet jedoch ein Programm, welches im Sinne der Programmbeschreibung
brauchbar ist. Foto-Shark-Media
leistet Gewähr dafür, dass der Datenträger bei
der Übergabe bzw. Versendung keine Material- und/oder Herstellungsfehler hat.
Sollte ein Datenträger gleichwohl fehlerhaft sein, wird er von Foto-Shark-Media
während der sechsmonatigen Gewährleistungsfrist umgetauscht. Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware. Wird ein Mangel im
vorgenannten Sinne nicht in angemessener Zeit durch Umtausch beseitigt, kann der
Käufer nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Eine weitergehende
Gewährleistung ist aus technischen Gründen ausgeschlossen. Insbesondere
übernimmt die Firma
Foto-Shark-Media
keine Gewähr dafür, dass die
Programmfunktionen den Anforderungen des Käufers genügen oder mit Komponenten in
der speziellen Konfiguration beim Käufer zusammenarbeiten. Auch übernimmt
Stingray-Motors keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung
sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software. Jegliche Gewährleistung
ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Käufers
oder eines Dritten an der Ware oder durch unsachgemäße Behandlung oder
Fehlbedienung der Ware entstanden sind. Foto-Shark-Media
haftet in keinem Fall für Datenverlust.
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Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden im Eigentum von Foto-Shark-Media. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle
Forderungen, die Foto-Shark-Media
gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem
Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen,
nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer
zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange
er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen
aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, Foto-Shark-Media
alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang gehören, wird dem Käufer grundsätzlich ein einfaches unbefristetes Recht zum laden und Ablaufenlassen des Programms sowie zur Erstellung einer Sicherungskopie gewährt, soweit sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden Programms nichts abweichendes ergibt. Dementsprechend richten sich die einzelnen Nutzungsrechte nach den Lizenzbestimmungen der Hersteller.
Foto-Shark-Media
ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
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Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist
Neuwied. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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